Angebote & Produkte
Sie haben einen Auftrag?
Wir freuen uns über die Arbeit! Ihr Vorteil ist offensichtlich:
- Arbeit outsourcen
- Qualität und Termintreue
- Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe
- Ein gutes soziales Image
Ihre Firma ist zur Ausgleichsabgabe verpflichtet?
Gemäß § 71 SGB IX sind Private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, 5 Prozent der Arbeitsplätze Schwerbehinderten zur Verfügung zu stellen. Alternativ zahlt Ihre Firma nach § 77 SGB IX eine Ausgleichsabgabe.
Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für Behinderte zur Beschäftigung der Behinderten beitragen, können so gemäß § 223 SGB IX bis zu 50% des Lohnanteiles auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Für Ihre Wünsche und Aufträge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Jannes Förster, Produktionsleitung